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26.10.2010 11:02 Alter: 3 yrs

Die Ausschaffungsinitiative muss abgelehnt werden

Zur Information: Die Argumente des überparteilichen Komitees 2xNEIN

I SVP-Ausschaffungsinitiative: Wahlkampf auf dem Rücken der MigrantInnen

Die SVP ist im permanenten Wahlkampf – und den betreibt sie seit Jahrzehnten mit Millionen von Franken und auf dem Rücken von MigrantInnen und Asylsuchenden. Im Wahlkampf 2007 lancierte sie mit einer massiven Plakat- und Inseratekampagne ihre Ausschaffungsinitiative. Dass bereits nach dem geltenden Ausländergesetz jährlich Hunderte von straffälligen AusländerInnen ausgeschafft werden, kümmert sie genauso wenig wie die Tatsache, dass ihre Initiative völkerrechtswidrig und damit nicht umsetzbar ist. Ihre fremdenfeindliche Hetze kennt keine Grenzen: Für den Wahlkampf 2011 hat sie deshalb am 1. August gleich eine ganze Palette neuer Initiativen präsentiert.

II Der Gegenvorschlag: Die Parlamentsmehrheit trottet der SVP hinterher

Die «Parteien der Mitte» buhlen mit der SVP um einen Teil am fremdenfeindlichen Wahlkampfkuchen. Statt die völkerrechtswidrige Ausschaffungsinitiative für ungültig zu erklären oder wenigstens klar und deutlich nein zu sagen, haben sie deren Forderungen mit dem Gegenvorschlag nur deren Form nach geändert und in eine Fassung gebracht, die mit dem Völkerrecht – und das heisst: insbesondere mit dem bilateralen Freizügigkeitsabkommen mit der EU – vereinbar ist. Als «Zückerchen» für die Linke wurde dem Gegenvorschlag ein Integrationsartikel hinzugefügt. Dieser lässt aber das für die Betroffenen am Wichtigste – die politische Teilhabe – komplett vermissen und ist mehr als unverbindlich: er belässt seine Umsetzung auf der freiwilligen Ebene der Kantone.

III Das Ergebnis: Initiative und Gegenvorschlag sind einerlei

Ob Ausschaffungsinitiative oder Gegenvorschlag – das Ergebnis wäre in beiden Fällen das Gleiche: eine Drei-Klassen-Justiz. Für schweizerische Straftäter würde weiterhin nur das Strafrecht gelten. Für Kriminelle aus der EU gilt das Freizügigkeitsabkommen: Sie können nur ausgeschafft werden, wenn sie auch nach ihrer Haft weiterhin schwere Straftaten begehen. Nur die Menschen aus dem Rest der Welt träfe der neue Verfassungsartikel mit voller Härte.

Dagegen sagen wir:

I Keine Sonderjustiz gegen AusländerInnen!

Die Diskriminierung von Ausländern darf nicht in die Verfassung geschrieben werden. Das Strafrecht muss für alle gleich sein. Egal ob SchweizerIn oder AusländerIn: Straftaten müssen immer gleich beurteilt und geahndet werden! Wir wollen keine Drei-Klassen-Justiz!

II Hier geboren – hier geblieben!

Die meisten der allenfalls auszuschaffenden MigrantInnen leben und arbeiten seit Jahren in der Schweiz oder sind gar hier geboren: Sie sind sogenannte Secondos/Secondas. Dass sie keinen roten Pass haben macht sie weder zu besseren noch zu schlechteren Menschen als SchweizerInnen. Wir meinen: Wer hier geboren und aufgewachsen ist, gehört zu unserer Gesellschaft!

III Keine «Sippenhaft» für Familienangehörige!

Durch die Ausschaffung straffälliger Familienmitglieder werden die Familien mitbestraft: Kinder und Ehefrauen, die keine eigenständige Aufenthaltsbewilligung haben, sind direkt betroffen. Sie müssten die Schweiz zusammen mit dem ausgewiesenen Ehemann verlassen. Auch wenn straffällige Jugendliche ausgewiesen werden sollen, könnten die Eltern ihre Erziehungsfunktion nur wahrnehmen, wenn sie die Schweiz zusammen mit dem verurteilten Kind verlassen. CVP-Fraktionspräsident Urs Schwaller protestierte noch 2007, als die SVP ihre Ausschaffungsinitiative lancierte, lauthals gegen diese «Sippenhaft». Heute unterstützt seine «Familienpartei» den Gegenvorschlag. Schwaller hat seine Argumente offenbar vergessen. Wir nicht.

FAZIT: Wir sagen 2xNEIN !

Weitere Informationen erhalten Sie auf: http://www.ausschaffungsinitiative-2xnein.ch



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